Linus Neumann hat mal gesagt - die einzigen beiden Branchen, in denen die Anbieter nicht für ihr Produkt haften, sind Drogendealer und Softwarehersteller.
Nun, die bisherige Regelung für Produkthaftung aus 1985 ist unlängst von der Europäischen Kommission (ProdHaftRL) aktualisiert worden - und stellt nun klar dass eine Haftung auch für Fehler in Software sowie für Produkte mit Softwarekomponenten besteht.
Das gilt für Anwendungen, Firmware (integrierte Software), externe Software sofern die Anbindung Teil des Produkts ist, also vom Hersteller betrieben wird und für die Funktion wesentlich.
Ausnahmen gibt es weitläufig im Open Source Bereich, sofern es sich um freie und quelloffene Software handelt, die nicht gewerblich entwickelt und angeboten wird.
Hier wird wieder spannend ob sich deutsche Gerichte dazu hinreissen lassen, wie in früheren Fällen schon mal, dass eine gewerbliche Tätigkeit bereits unterstellt werden kann, wenn man damit zwar kein Gewerbe betreibt und keine Einnahmen daraus generiert, aber in einer Konkurrenzsituation zu einem gewerblichen Anbieter steht - man darf gespannt sein.
Man hat derzeit wohl zwei Jahre Zeit, bis diese Regelungen greifen.